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Gegen Antisemitismus » Strategien gegen Antisemitimus

Strategien gegen Antisemitismus

Schule lässt sich in unterschiedlich strukturierte Handlungsräume untergliedern, in denen die Mitglieder der Schulgemeinschaft miteinander interagieren. Die in diesem Portal vorgestellten präventiven und interventionistischen Strategien gegen Antisemitismus werden systematisch mit den schulischen Handlungsräumen „Schulleben und Schulkultur“, „Klassenzimmer“, „Lehrerzimmer“ sowie „Seminar“ verknüpft.
Dieses Vorgehen erlaubt es, den unterschiedlichen Herausforderungen in den einzelnen Handlungsräumen zu begegnen.

Das hier dargestellte Modell zum Vorgehen bei antisemitischen Vorfällen an Schulen verdeutlicht, wie antisemitischen Vorkommnissen interventionistisch entgegengetreten werden kann. In den einzelnen Handlungsräumen wird dieses Modell anhand von exemplarischen Fällen konkretisiert. Auf diese Weise sollen Lehrkräfte in ihrer Handlungsfähigkeit bestärkt werden – im Bewusstsein, dass Antisemitismus sich von anderen Formen der Ausgrenzung, Diskriminierung und gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit unterscheidet.

Modell zum Vorgehen bei antisemitischen Vorfällen an der Schule

Das hier vorgestellte Vorgehen ist ein Ablaufschema, das Lehrkräfte und schulisches Personal in die Lage versetzt und befähigt, antisemitischen Vorfällen aufmerksam, pädagogisch verantwortlich sowie handlungssicher zu begegnen. Dieses Schema gewährleistet Klarheit sowie Orientierung im Vorgehen, ist aber zugleich flexibel und offen auf konkrete Vorfälle anwendbar – etwa in unterschiedlichen Schularten und Jahrgangsstufen. Auch die Fälle auf diesem Portal wurden auf Grundlage dieses Modells konzipiert.

Grundsätzliches

– Wissen, Haltung und Strukturen

Lehrkräfte und weiteres schulisches Personal werden gestärkt, um antisemitische Äußerungen an der Schule sicher zu erkennen, bei Vorfällen genau hinzuschauen und verantwortlich damit umzugehen. Diese Stärkung erfolgt grundsätzlich dadurch, dass die Lehrkräfte

  • sich Wissen aneignen,
  • Handlungsroutinen erwerben,
  • ihre Präsenz festigen und weiterentwickeln,
  • in ein kooperativ handelndes Team eingebunden sind,
  • auf verbindliche, transparente Regeln und Vorgehensweisen zurückgreifen,
  • ein Schulklima der Wertschätzung und Anerkennung leben und gestalten sowie
  • mit allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft zusammenarbeiten.

Zudem gibt ein für alle Mitglieder der Schulgemeinschaft zugängliches demokratiepädagogisches Schulprogramm sowohl Orientierung als auch Handlungssicherheit.

Schritt 1: Erstreaktion

– Intervention, Deeskalation und Schutz

Wenn Lehrkräfte antisemitische Vorfälle wahrnehmen, ist nicht nur ihre Präsenz gefordert, sondern sie müssen Haltung zeigen und eindeutig Position beziehen. Um in solchen Situationen angemessen reagieren zu können, ist die Kenntnis von Handlungsoptionen bzw. Handlungsroutinen hilfreich: Nur dann kann die Lehrkraft zügig intervenieren, deeskalieren und Schutz für mögliche Opfer gewährleisten, falls dies erforderlich ist. Damit wird Zeit für den Klärungsprozess und die Planung angemessener Schritte gewonnen.

  • Antisemitische Handlung(en) erkennen und hinschauen (Präsenz zeigen!);
  • Entschieden reagieren: stoppen und deeskalieren (Handlungssicherheit);
  • Schutz für Betroffene sofort gewährleisten;
  • Klarstellen, dass man diesen Vorfall nicht auf sich beruhen lässt; gleichzeitig verdeutlichen, dass die Sanktionierung der Tat und nicht die der Person im Zentrum der Aufarbeitung steht (vgl. Hinweise zur Gesprächsführung bei antisemitischen Äußerungen).

Schritt 2: Klärung

– Unterstützung und Netzwerk

Nach der unmittelbaren Reaktion ist es für die Lehrkraft wichtig, den Vorfall nicht alleine aufzuarbeiten: Sie informiert zunächst die Schulleitung und aktiviert dann ein innerschulisches Netzwerk, das sich der Aufklärung des Vorfalls widmet und daraus entsprechende Maßnahmen ableitet. Im besten Fall existiert bereits ein Schulinterventionsteam, das das weitere Vorgehen koordiniert. Je nach Schwere des Vorfalls können unterschiedlich viele Personen einbezogen werden. Besteht ein solches Team oder Netzwerk (noch) nicht, sucht sich die Lehrkraft (eine) vertrauenswürdige sowie kompetente Ansprechperson(en) innerhalb der Schule.

  • Informationswege beachten: Information über den Vorfall (Schulleitung, Ansprechpersonen, ggf. Schulinterventionsteam);
  • abgestimmte Einordnung des Vorfalls anhand der Leitfragen „Wer, Wo, Wann, Was? Liegt eine Straftat vor?“, Rechtssicherheit herstellen, ggf. Polizei einbeziehen;
  • Netzwerke aktivieren (intern, eventuell auch extern);
  • Leitung und Koordination des Klärungsprozesses durch das Interventionsteam, z. B. durch Gespräche der (Klassen-, Vertrauens-) Lehrkraft, Beratungslehrkraft, Schulpsychologie, Schulsozialarbeit mit Akteuren, Betroffenen, anderen Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern, der Familie und/oder dem weiteren sozialen Umfeld;
  • Maßnahmen planen.

Schritt 3: Transparenz

– Öffentlichkeit nach innen und außen

Begrenzte Öffentlichkeit wird bereits mit dem Informieren der Schulleitung und der Kontaktierung zusätzlicher Personen, die nicht unmittelbar mit dem Vorfall befasst sind, hergestellt. Im weiteren Verlauf der Aufarbeitung orientiert sich der Grad der Öffentlichkeit an der Schwere des Vorfalls. Prinzipiell verhindert der offene Umgang mit Vorfällen die Bildung von Gerüchten, beugt Missverständnissen vor und wirkt gleichzeitig präventiv. Die Schule zeigt sich handlungsfähig, verbindlich und überprüfbar; sie übernimmt gemeinsam Verantwortung.

Schritt 4: Maßnahmen durchführen

– Gesten der Beziehung, der Annäherung und des Ausgleichs

Im Rahmen der Klärung stehen zunächst die Bedürfnisse der vom antisemitischen Vorfall betroffenen Personen im Vordergrund. Es geht darum, sie in ihrem Selbstvertrauen und in ihrer Selbstbestimmtheit zu stärken (Empowerment). Sodann ist der Prozess zu initiieren, der das Ziel hat, die Situation zu befrieden und die Person, die die Tat begangen hat, zu reintegrieren. Dazu unterbreitet diese Vorschläge, die in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere des Vorfalles stehen. Die Lehrkräfte unterstützen diesen Prozess.

  • Empowerment der Betroffenen/Geschädigten;
  • Umsetzung der Maßnahmen auf der jeweiligen Ebene: Schülerin/Schüler, Klasse, Schule;
  • Prozess des Ausgleichs, begleitet durch Lehrkräfte.

Schritt 5: Nachsorge

– Begleitung und Evaluation

Um nachhaltige Veränderungen zu ermöglichen, werden die vereinbarten Maßnahmen nach einem genau definierten Zeitraum überprüft. Sowohl das Empowerment der Betroffenen als auch die Reintegration des Täters/der Täterin werden längerfristig begleitet. Damit zeigt die Schule, dass sie ihrer Verantwortung gegenüber all ihren Schülerinnen und Schülern gerecht wird.

  • Fürsorge mit Blick auf Betroffene und Täterin/Täter;
  • Evaluation der Maßnahmen: Wurden die gesetzten Ziele erreicht? Inwiefern müssen Folgemaßnahmen ergriffen werden?
  • Anpassung der schulischen Prozesse und Strukturen im Umgang mit antisemitischen Verhaltensweisen.